Lärmschutz und Ruhezeiten in Grasbrunn

In den letzten Wochen erreichten uns und die Gemeindeverwaltung erneut Beschwerden über Lärmstörungen, insbesondere über anhaltendes Hundegebell mitten in der Nacht und frühmorgens um 6:00 Uhr.
Lärmschutz und Ruhezeiten in Grasbrunn

Hundehalter werden daher gebeten, sicherzustellen, dass ihre Vierbeiner insbesondere während der festgelegten Ruhezeiten, von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr, keinen übermäßigen Lärm verursachen.

Wir möchten erneut auf die Lärmschutzverordnung der Gemeinde Grasbrunn vom 29.09.2022 hinweisen, insbesondere auf § 3 „Haustierhaltung“. Anhaltendes Hundegebell, das länger als 15 Minuten ununterbrochen anhält, kann als Ruhestörung gewertet werden. In solchen Fällen hat der betroffene Nachbar das Recht, die Ordnungsbehörde einzuschalten, was im schlimmsten Fall zu einer Anzeige führen kann.

Die Lärmschutzverordnung der Gemeinde Grasbrunn legt klare Richtlinien fest, die wir alle einhalten sollten. Besonders in den definierten Ruhezeiten ist es wichtig, lärmintensive Aktivitäten wie laute Musik, Heimwerken mit lauten Werkzeugen oder den Betrieb von Maschinen zu vermeiden.

Wir ermutigen alle, sich ihrer Verantwortung bewusst zu sein und aktiv dazu beizutragen, dass unsere Nachbarschaft ein Ort bleibt, an dem sich jeder wohl und sicher fühlt. Ein offenes Gespräch mit den Nachbarn kann helfen, Konflikte zu vermeiden und ein harmonisches Miteinander zu fördern.

Die wichtigsten Zeiten in der Übersicht:

  • Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten dürfen nur an Werktagen von Montag bis Freitag zwischen 7:00 und 12:00 Uhr sowie 14:00 und 20:00 Uhr ausgeführt werden. Am Samstag sind diese zwischen 8:00 und 12:00 Uhr sowie 14:00 und 18:00 Uhr erlaubt.
  • In der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr darf die Nachtruhe durch die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräte nicht gestört werden.
  • Zum Schutz vor unnötigen Störungen ist es untersagt, Haustiere, insbesondere Hunde, deren Geräusche geeignet sind, auf die Benutzer anderer Grundstücke und Wohnungen einzuwirken, während der Zeit von 22:00 bis 7:00 Uhr unbeaufsichtigt zu halten oder frei herumlaufen zu lassen.
    – Wenn es zum Schutz der Nachbarschaft notwendig ist, sind die Tiere während der vorgenannten Zeiten in allseitig umschlossenen Räumen unterzubringen.
    – Zu den die Ruhe beeinträchtigenden Geräuschen gehören speziell das langanhaltende Bellen und Jaulen.

Die gesamte Lärmschutzverordnung können Sie auf der Webseite der Gemeinde Grasbrunn nachlesen.

Schreibe einen Kommentar

Mit dem Absenden eines Kommentars stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung und der Speicherung der von Ihnen angegebenen, personenbezogenen Daten zu.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

 

Es werden alle Kommentare moderiert. Lesen Sie bitte auch unsere Kommentarregeln:

Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen. Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte - gerne auch mit Humor.