Der Blick auf die Alpen

Im Januar hat das Landratsamt München der Gemeinde Grasbrunn die vier festgelegten Flächen als potenzielle Standorte für Windkraftanlagen genehmigt. Der jetzige Vorabentwurf des Regionalen Planungsverbands enthält nun aber keine Flächen für Windenergienutzung in Grasbrunn.
Der Blick auf die Alpen

Der Vorabentwurf des Steuerungskonzepts Windkraft des Regionalen Planungsverbands (RPV) stößt auf Unverständnis in der Grasbrunner Gemeindeverwaltung.

Nachdem der RPV zunächst  die Gemeinden zu einer schnellen Ausweisung von Konzentrationsgebieten für Windkraftanlagen gedrängt hatte, wurden in  Grasbrunn nach fast einjähriger Planung vier Konzentrationsgebiete für Windkraftanlagen definiert, die jedoch nicht als Vorrangflächen im RPV-Entwurf (PDF, 15 MB) berücksichtigt werden.

Im Juli 2023 wies Grasbrunn 122 Hektar Fläche für Windkraft aus, die im Januar 2024 vom Landratsamt genehmigt wurden. Grasbrunn trat daraufhin der interkommunalen Arbeitsgemeinschaft “Arge Wind LKM Südost“ bei. Erster Bürgermeister der Gemeinde Grasbrunn, Klaus Korneder betonte, dass die Grasbrunner Flächen keine Konflikte mit den RPV-Kriterien aufweisen und forderte deren Aufnahme in den Regionalplan.

Gemeinderat Max Walleitner (Bündnis 90 /Die Grünen) stellte die Rechtsgrundlage des RPV-Konzepts infrage und schlug vor, rechtlich dagegen vorzugehen. Er stößt sich außerdem an der Begründung der RPV, dass Windkraftanlagen in Grasbrunn eventuell die den “Blick auf die Alpen” beeinträchtigen könnten.

Die Gemeinderäte und die Verwaltung forderten deshalb Transparenz vom RPV und die Berücksichtigung ihrer Flächen, um einen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz zu leisten.
Wenn der RPV bis 2026 seine Ziele verfehlt, könnte der privilegierte Ausbau von Windkraftanlagen außerhalb der Konzentrationsflächen erlaubt werden.

Den Vorabentwurf des Steuerungskonzepts Windenergie können Sie auf der Webseite des Regionalen Planungsverbands abrufen.

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