Der Bundesgerichtshof hat letztinstanzlich entschieden, die Klage der Gemeinde auf eine Million Euro abzuweisen. Damit scheitert Vaterstetten im Rechtsstreit, nachdem die Vorinstanzen, das Landgericht und das Oberlandesgericht München, der Gemeinde zunächst recht gegeben hatten.
Vaterstetten hatte 5,5 Millionen Euro bei der insolventen Greensill-Bank angelegt, aufgrund von Empfehlungen des Finanzvermittlers, der die Gemeinde jedoch nicht über damals bekannte Ermittlungen gegen die Bank informiert hatte. Nun bleibt die Gemeinde auf dem gesamten Verlust sitzen, eine Begründung des Urteils steht noch aus.
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